Ihre Spende macht den Unterschied für blinde und sehbehinderte Handwerker. Unterstützen Sie ihre Talente und Träume!
Jede Spende bringt Licht ins Dunkel! Helfen Sie sehbehinderten Handwerkern, ihre Fähigkeiten zu entfalten und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Warum Spenden?
Hier sind die Gründe!
Talentförderung
Unterstützen Sie blinde Talente in der Handwerkskunst und geben Sie ihnen eine Stimme.
Gemeinschaftsbildung
Stärken Sie die Gemeinschaft durch Ihre großzügige Unterstützung und schaffen Sie Verbindungen.
Zukunftsvision
Investieren Sie in eine inklusive Zukunft für alle, unabhängig von Sehkraft.
Sehen Sie
Die Wirkung Ihrer Spende
Jede Spende hat eine direkte Auswirkung auf das Leben sehbehinderter Handwerker. Sehen Sie selbst!
Licht
Für Alle!
Ihre Spende bringt Licht in das Leben sehbehinderter Handwerker und eröffnet neue Möglichkeiten.
Hoffnung
Für die Zukunft!
Mit Ihrer Hilfe können sehbehinderte Handwerker ihre Träume verwirklichen und ein erfülltes Leben führen.
Stärke
Für die Gemeinschaft!
Gemeinsam schaffen wir eine starke Gemeinschaft, die Vielfalt und Inklusion feiert.
Sehen Sie
In unserem Video erfahren Sie, wie Ihre Spende das Leben sehbehinderter Handwerker verändert. Lassen Sie sich inspirieren und werden Sie Teil dieser großartigen Bewegung!
Helfen Sie Jetzt!
V i s i o n
Gemeinsam schaffen wir eine Welt, in der jeder sehen kann! Unterstützen Sie unsere Blindenwerkstätten!
H i l f e
Ihre Spende macht den Unterschied! Jeder Euro zählt und bringt Licht ins Dunkel!
Z u k u n f t
Gestalten Sie die Zukunft der Blindenwerkstätten mit! Ihre Unterstützung ist der Schlüssel!
50 €
Lichtblick Paket
Mit nur 50 Euro bringen Sie Licht in das Leben eines Sehbehinderten!
Ihre Unterstützung ist der Schlüssel zu einer besseren Zukunft für Blinde. Gemeinsam können wir Großes erreichen! Lassen Sie uns zusammenarbeiten und das Leben vieler Menschen verändern!
Hier sehen Sie die beeindruckenden Ergebnisse unserer Arbeit! Lassen Sie sich inspirieren und werden Sie Teil dieser großartigen Initiative!
Machen Sie mit!
Jede Spende zählt!
Unterstützen Sie die Blindenwerkstätten und helfen Sie uns, eine bessere Zukunft zu schaffen!
Helfen Sie Blindenwerkstätten!
Ihre Spende kann das Leben von Menschen mit Sehbehinderungen verändern. Unterstützen Sie unsere Blindenwerkstätten, die kreative Lösungen und Fähigkeiten fördern. Gemeinsam können wir die Welt für alle zugänglicher machen!
Blindenwerkstätten Hilfe & Hoffnung
Helfen Sie jetzt!
Licht für Alle
Ihre Spende bringt Licht ins Dunkel! Unterstützen Sie die Blindenwerkstätten und helfen Sie, die Welt für Menschen mit Sehbehinderungen zu erhellen. Jeder Euro zählt und macht einen Unterschied!
Wie kann ich spenden?
Per Paypal (sicher und garantiert)
Was passiert mit meinem Geld?
Es wird sinnvoll eingesetzt.
Sind Spenden steuerlich absetzbar?
Ja, absolut! Sie bekommen von der Blindenwerkstatt eine Rechnung, die Sie 100% von der Steuer absetzen können.
Wie kann ich helfen?
Freiwillige Arbeit leisten.
Gemeinsam für Blinde!
Jede Spende zählt! Helfen Sie uns, die Welt für Menschen mit Sehbehinderungen zu verbessern.
Wir sind seit 1994 als authoriziertes Büro für die staatlich annerkannten Blindenwerkstatt Duisburg tätig. Seit Gründung der Blindenwerkstatt Duisburg im Oktober 1987 hat die Blindenwerkstatt es sich zur Aufgabe gemacht, blinde und anderweitig behinderte Mitarbeiter zu fördern, so dass sie die Möglichkeit haben, ihr Leben frei zu gestalten. Diese Förderung betrifft nicht nur den Lebensunterhalt, sondern gibt unseren Mitarbeitern Selbstvertrauen und das Gefühl, etwas Produktives schaffen zu können. Die staatliche Anerkennung erhielt unsere Werkstatt am 21.03.1988. Anfänglich beschäftigten wir nur drei blinde Handwerker und eine kaufmännische Auszubildende. Aufgrund der enormen Nachfrage nach Blinden- und Behindertenarbeitsplätzen haben wir im Laufe der Zeit immer mehr Arbeitsplätze für leistungsgeminderte und mehrfachbehinderte Blinde und sonstige Behinderte geschaffen. So haben wir, mit größtem Respekt vor den individuellen Einschränkungen, aber auch Fähigkeiten unserer Mitarbeiter, aus unserer ehemals kleinen Werkstatt ein modernes mittelständiges Unternehmen gemacht, das den gesetzlichen Anforderungen in jeder Hinsicht entspricht und die Mitarbeiter vom Rande der Gesellschaft in unsere Mitte holt. Mittlerweile beschäftigen wir 14 vom Schicksal benachteiligte Menschen, die täglich trotz ihrer zahlreichen Einschränkungen eine bemerkenswerte Leistung in unserer Werkstatt erbringen. Wir, die Blindenwerkstätte Duisburg, sind ständig bemüht, neue Betätigungsmöglichkeiten für Blinde zu finden. So entstand bereits 1996 unsere hauseigene Stickerei. In den folgenden Jahren erweiterten wir die Textilveredlung um Bedruckungen und Flock. Somit können wir hochwertige Werbetextilien für Unternehmen anfertigen. Mit Stolz können wir berichten, dass es uns 2013 gelungen ist, eine hauseigene Weberei aufzubauen.
DIE AUSGLEICHSABGABE Schwerbehinderte Menschen benötigen einen besonderen Schutz und eine entsprechende Förderung. Gerade auch Arbeitgeber stehen hier in der Verantwortung. Jedes Unternehmen mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Mitarbeitern, das keine Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen kann, ist gesetzlich dazu verpflichtet, für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen zu entrichten. Durch den Erwerb unserer in Handeinzug und Handarbeit hergestellten Produkte, reduzieren Sie nicht nur Ihre Kosten und Abgaben, zu denen Sie sonst in voller Höhe verpflichtet wären, sondern zeigen auch noch soziales Engagement. Unsere Mitarbeiter erlangen somit Anerkennung und haben die Gewissheit gebraucht zu werden. Solange Sie die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen können, ist die Ausgleichsabgabe bis zum 31. März des Folgejahres an das für Ihren Sitz zuständige Integrationsamt abzuführen. Die Ausgleichsabgabe beträgt im Monat und unbesetztem Pflichtplatz: 125,00€ bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3% bis weniger als dem geltenden Pflichtsatz 220,00€ bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote unter 3% 320,00€ bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote unter 2%
Anrechnung unserer Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe Wenn Sie zur Ausgleichsabgabe verpflichtet sind und unserer Blindenwerkstatt einen Auftrag erteilen, können Sie die gesetzlichen Bestimmungen sinnvoll für sich nutzen. Als staatlich anerkannte Blindenwerkstatt sind wir trotz der Aufhebung des ursprünglichen Blindenwarenvertriebsgesetzes eine förderungsfähige Einrichtung. Die gesetzlich festgeschriebene Anrechnungsregel gilt nach wie vor. 50% der in den Aufträgen enthaltenen und in unseren Rechnungen ausgewiesenen Arbeitsleistung können auf die zu entrichtende Ausgleichsabgabe angerechnet werden. Beispiel: Haben Sie den Pflichtarbeitsplatz nicht besetzen können, so haben Sie 12 x 1 Platz x 320,00€ = 3840,00€ als Ausgleichsabgabe zu bezahlen. Gesamtrechnungsbetrag Blindenware 2.000,00€ Abzüglich Materialkosten 360,00€ Ergibt Arbeitsleistung unserer Blindenwerkstatt 1.640,00€ Davon sind 50% anrechenbar auf die Ausgleichsabgabe 820,00€ Ausgleichsabgabe 3.840,00€ Abzüglich des anrechenbaren Betrags auf die Ausgleichsabgabe 820,00€ Ausgleichsabgabe noch an das zuständige Integrationsamt zu zahlen 3.020,00€ Verweise: §154 SGB IX Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber §160 SGB IX Ausgleichsabgabe §223 SGB IX Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe §226 SGB IX Blindenwerkstätten Stand: 09.10.2020
Spende für die Blindenwerkstatt!!! Sollten Sie keine Produkte von uns benötigen, haben Sie die Möglichkeit, uns mit einer Spende zu unterstützen. In diesem Fall fertigen wir in ihrem Namen Produkte für eine bedürftige Einrichtung (Kinderheime, Hospize, Tafeln etc.) an. Mit ihrer Spende helfen Sie nicht nur unseren blinden Damen und Herren, sondern auch einer bedürftigen Einrichtung. Wir haben im ganzen Bundesland mit bedürftigen und gemeinnützigen Institutionen Vereinbarungen getroffen, die Webwarenlieferungen dankend entgegen nehmen. Nach Ankunft der Warensendung erhalten Sie aus der Einrichtung eine verbindliche Spendenbescheinigung. Wichtig für Sie: Gemäß §55SchwBG können Sie 50% des auf die anerkannte Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages (Gesamtrechnung Blindenware abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Mit einer Auftragsvergabe in der genannten Stückzahl tragen Sie wesentlich dazu bei, dass wir dem Ziel ,,Vollbeschäftigung für blinde Damen und Herren“ erneut einen Schritt näher kommen. Uns ist es nicht nur wichtig, miteinander zu arbeiten, sondern auch füreinander da zu sein. Jeder Mensch braucht eine Aufgabe, die ihn erfüllt, Wertschätzung und Anerkennung.